Amazon hat sich eine Neuerung für seine Amazon-Business-Kunden
einfallen lassen: Verkäufer, die an Business-Kunden verkaufen, müssen
künftig innerhalb eines Werktages eine Umsatzsteuerrechnung vorlegen.

Die neue Richtlinie sieht vor,
dass alle Verkäufer Amazon-Business-Kunden innerhalb eines Werktages
eine korrekte und gültige Umsatzsteuerrechnung vorlegen müssen.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Versandbestätigung:
„Alle Verkäufer müssen Amazon-Business-Kunden innerhalb eines
Werktages eine korrekte und gültige Umsatzsteuerrechnung für jede
Bestellung vorlegen, nachdem die Versandbestätigung für die Bestellung
erfolgt ist. Amazon bietet Verkäufern die Möglichkeit, über den
Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon Rechnungen zu erstellen. In
diesem Fall steht die Rechnung automatisch im Kundenkonto als Download
zur Verfügung. Falls Verkäufer den Umsatzsteuer-Berechnungsservice von
Amazon nicht nutzen, muss die Rechnung über das
Käufer-Verkäufer-Postfach an die E-Mail-Adresse des Kunden gesendet
werden, die in den Bestelldetails im PDF-Format angegeben ist.
Wenn Sie nicht verpflichtet sind, Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe
zu erheben, müssen Sie trotzdem für jede Bestellung einen Beleg von
einem Amazon-Business-Kunden bereitstellen.”
Für den Fall eines Verstoßes sieht Amazon “möglicherweise
Konsequenzen für Ihr Verkäuferkonto” vor. Wie diese Konsequenzen konkret
ausgestaltet sind, ist derzeit nicht bekannt.
Korrekte Umsatzsteuerrechnung
Die Erstellung einer korrekten Umsatzsteuerrechnung gehört mit zu den
vertraglichen Nebenpflichten eines Händlers. Nach Umsatzsteuergesetz
gehören folgende Daten auf jede Rechnung:
- Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer
- Steuernummer des Finanzamtes oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern
- Ausstellungsdatum
- Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Produkte
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
- das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt
- Steuersatz und Steuerbetrag; im Falle der Steuerbefreiung ein Hinweiß auf die Befreiung
- im Fall einer Leistung an einen Nichtunternehmer oder an einen
Unternehmer für den nichtunternehmerischen Bereich der Hinweis, dass die
Rechnung von diesem zwei Jahre aufzubewahren ist - im Fall der Ausstellung durch den Käufer oder durch einen
beauftragten Dritten der Hinweis, dass es sich um eine Gutschrift
handelt
Was eine ordentliche Rechnung insgesamt erfüllen muss, kann hier nachgelesen werden.
Geschrieben von Sandra May